Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) umfasst medizinische Leistungen, die von ausgebildeten Pflegekräften im häuslichen Umfeld erbracht werden. Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und sind notwendig, um die Behandlung einer Krankheit zu sichern, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.

Zu den typischen Leistungen der Behandlungspflege gehören unter anderem die Wundversorgung, das Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen und Wechseln von Verbänden, Injektionen, das Messen von Blutzucker sowie die Versorgung von Stomata. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung im häuslichen Umfeld, insbesondere wenn Patienten aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht selbst in der Lage sind, diese Aufgaben zu übernehmen.

Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Dies ermöglicht vielen Patienten, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und dennoch die notwendige medizinische Betreuung zu erhalten. Die Behandlungspflege stellt somit eine wichtige Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung dar und trägt wesentlich zur Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen bei.

Ärztliches Verordnungsmuster