Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI ist das deutsche Gesetz zur sozialen Pflegeversicherung. Es regelt die Leistungen und Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung. Im Zusammenhang mit der Körperpflege beschreibt das SGB XI die Leistungen und Unterstützungen, die pflegebedürftigen Personen zur Verfügung stehen, um ihre persönliche Hygiene und körperliche Sauberkeit zu gewährleisten.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die zentralen Kriterien:
Dauer der Beeinträchtigung: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Grad der Beeinträchtigung: Die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten muss erheblich sein, d.h., die betroffene Person benötigt regelmäßig Hilfe bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens.
Es ist empfehlenswert sich vorab über die Begutachtungskriterien zu informieren. Am ende der Seite finden sie einen Link um selbst die Kriterien einzugeben und zu prüfen ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die betroffene Person oder deren gesetzlicher Vertreter muss einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse stellen, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist.Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter bewertet. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und den Umfang der benötigten Unterstützung widerspiegeln:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Nach der Antragstellung führt der MD eine Begutachtung durch, um den Pflegegrad festzustellen.
Dabei wird die Selbstständigkeit der Person in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bewertet, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen.
Möglichkeiten die Pflegeversicherung zu nutzen
Für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden.
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab.
Für die Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflegedienste.
Diese Leistungen umfassen Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung.
Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wenn sowohl Angehörige als auch professionelle Dienste in die Pflege einbezogen werden.
Für die Betreuung und Versorgung in Pflegeheimen.
Die Leistungen decken die pflegerische Versorgung ab, jedoch nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Für die Betreuung und Versorgung in Pflegeheimen.
Die Leistungen decken die pflegerische Versorgung ab, jedoch nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Zur Entlastung pflegender Angehöriger, wenn diese vorübergehend verhindert sind (z.B. durch Urlaub oder Krankheit).
Kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
Für die teilstationäre Pflege in Einrichtungen während des Tages oder der Nacht.
Ergänzt die häusliche Pflege und entlastet die Angehörigen.
Haben Sie bereits einen Pflegegrad so können Sie die unten genannenten Leistungen bereits ab den Pflegegrad 1 beziehen.
Bereitstellung und Finanzierung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebetten, Rollstühle).Unterstützung bei Anpassungen im Wohnumfeld, die die Pflege erleichtern (z.B. Einbau von Rampen, barrierefreie Duschen).
Anträge und Information
Es ist auch möglich ihre Versicherung, Persönlich oder Telefonisch, zu kontaktieren und ihnen alle Informationen und Anträge in Papierform aushändigen zu lassen.
Sie können mit dem gleichen Formular für die den Erstantrag auf Pflegeleistungen ebenso eine Höherstufung beantragen.
Um einen Einblick zu gewinnen, welche Schwerpunkte bzw. welche Fragen gestellt werden. Es gibt ihnen die Möglichkeit sich selbst oder einen Angehörigen einzuschätzen ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Wichtiger Hinweis, es ist eine Selbstanalyse und hat keinen Einfluss auf ihre eventuelle Beantragung auf Pflegeleistungen und der daraus resultierenden Begutachtung.